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Einfach nur unlauter!

07.04.2025 Hans Egloff

Vor ein paar Wochen hat das Bundesgericht eine Frau wegen gewerbsmässigen Wuchers zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sie hatte unter anderem in der Stadt Zürich einzelne Zimmer zu überteuerten Preisen untervermietet.

Ihr Geschäftsmodell war ebenso simpel wie perfid. Sie mietete eine 7-Zimmer-Wohung zu 3’850 Franken brutto an und untervermietete die Zimmer einzeln zu zwischen 900 bis 1’260 Franken. Die Mieten lagen damit mehr als 25 Prozent, teilweise gar mehr als 150 Prozent über den üblichen Mietzinsen. Untermieter waren zumeist sozial schwächere Personen, Asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Geflüchtete.

Dieses Verhalten ist kriminell, steht unter Strafe und menschliche Niedertracht gehört hart bestraft. Was allerdings Exponenten des Mieterverbandes aus diesem Urteil machen ist einfach nur unlauter. Linda Rosenkranz, Generalsekretärin des Mieterverbandes, lässt sich etwa im Tages-Anzeiger wie folgt zitieren: «Das Bundesgericht macht mit dem Urteil klar, dass es ein Verbrechen ist, wenn Vermieter die Notlage von Mietern ausnutzen.» Ganz allgemein gesagt stimmt selbstverständlich, was sie sagt. Sie rückt damit aber das Verbrechen in die Nähe der Eigentümer und eigentlichen Vermieter. Sie unterschlägt, dass es sich bei der Verbrecherin um eine Mieterin handelt, die das Mietobjekt in krimineller Weise untervermietet hat.

Geradezu absurd klingt dieses «Gejammer», blendet man in den November des vergangenen Jahres zurück. Damals wollten wir an der Urne klarere Regelungen für Untervermietungen und mehr Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter. Dagegen ist der Mieterverband allerdings gross aufmarschiert. Mit viel Polemik – die Vermieter wollten mit den Präzisierungen des Gesetzes einzig Mieter einfacher rauswerfen können – wurde gekämpft. Die Krokodilstränen von Frau Rosenkranz sind kaum ehrlich, ihre Äusserungen unlauter!