Gebäudeschätzungen

Information zu Gebäudeschätzung

Im durch den Südanflug betroffenen Gebiet herrscht eine grosse Unsicherheit betreffend der Notwendigkeit die Immobilienwerte heute schätzen zu lassen, um später bei einem Schadenersatzprozess bessere Karten in den Händen zu haben.
Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:

 

Dass die Südanflüge Auswirkungen auf die Werte der Liegenschaften haben werden, ist unbestreitbar. Die Liegenschaften haben jedoch heute schon eine Werteinbusse erlitten. Einerseits ist der Markt durch die Drohung, die Südanflüge zu realisieren, in gewissen Regionen bereits eingebrochen, andererseits hat die heutige Wirtschaftslage grosse Auswirkungen auf den Immobilienbereich. Aufgrund der tatsächlichen Umsetzung der Südanflüge treten sicherlich weitere Werteinbussen infolge der Überflüge ein.
Eine aktuelle Schätzung würde somit bereits eine Wertverminderung aufgrund der erwarteten Südüberflüge (Schätzung des Verlustes bei dauerhaften Überflügen multipliziert mit dem Risiko der dauerhaften Einführung der Überflüge) und der heutigen Wirtschaftslage beinhalten. Dies bedeutet, dass das aktuelle Schätzungsergebnis bei einem Prozess zu einer zu geringen Schadenersatzforderung führen würde.

 

Die Ermittlung des Schadens wird entweder aufgrund von Lageumklassierungen der Gemeinden erfolgen können oder aufgrund von Einzelobjekten (z.Bsp. im 2000 gekauftes Haus direkt unter dem ILS 34-Strahl) auf dem Rechtsweg festgelegt. Diese Daten können dann auf andere Liegenschaften mit ähnlicher Lärmbelastung angewendet werden (siehe Rechtsgutachten). Leider ist jedoch zu erwarten, dass der grösste Teil der Multimilliardenverluste nicht entschädigungsberechtigt ist, sondern volkswirtschaftlich zu tragen ist (d.h. via ihr Portemonnaie!).
Auch der vermeintlich grosszügige und rücksichtsvolle Entscheid des BAZL die Südüberflüge erst ab 6.00 Uhr und nicht bereits ab 5.30 Uhr zu genehmigen hat nur einen Zweck: Die Milliardenforderungen gegenüber Unique zu dezimieren, da bei Anflügen ab 6.00 Uhr der durchschnittliche Lärmpegel tags zwischen 6.00 und 22.00 massgebend sein soll und nicht derjenige nachts.

 

Gestützt auf auf die obigen Aussagen halten wir zusammenfassend fest, dass kein Zeitdruck für eine aktuelle Liegenschaftenbewertung besteht. Eine Schätzung zum jetzigen Zeitpunkt bringt im Normalfall ausser Unkosten nichts.

 

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